Lieber Werner,
ich habe meine Wahlunterlagen bereits hier. Ich als Grünes Parteimitglied erwäge natürlich intensiv, meine Zweitstimme den Grünen zu geben. Vieles spricht dafür. Aber es gibt eine Sache, die mir Bauchschmerzen bereitet: die Aussicht auf eine Koalition mit der Berliner Linkspartei.
Unser Wahlprogramm erklärt den Schutz jüdischen Lebens und den Kampf gegen Antisemitismus ausdrücklich für „nicht verhandelbar“. Dabei benennt es auch israelbezogenen Antisemitismus aus Teilen der politischen Linken und aus dem islamistischen Milieu. Im sicherheitspolitischen Kapitel gehören zudem rechtsextremistische und islamistische Bedrohungen sowie ein rechtsstaatlich arbeitender Verfassungsschutz zu den ausdrücklich genannten Themen. [Quellen 1 und 2]
Im taz-Interview vom 17. April 2026 hast du gesagt:
„Für uns ist entscheidend: Wer sitzt nach der Wahl im Parlament, und was steht im Koalitionsvertrag? Wir werden ganz sicher keinen unterschreiben, der nicht ganz klar ist im Kampf gegen Antisemitismus.“
Auf die anschließende Frage, ob bestimmte Teile der Linkspartei außerhalb der künftigen Fraktion für eine Koalition unerheblich seien, hast du keine konkrete Bedingung genannt, sondern darauf verwiesen, dass die Linke ihre Auseinandersetzungen selbst klären müsse. Danach ging es in deiner Antwort vor allem um Kritik an der CDU. [Quelle 3]
Im Gespräch mit Jung & Naiv vom 17. August 2026 hast du erklärt, dass die Grünen vor Koalitionsverhandlungen keine öffentlichen roten Linien ziehen würden. Den Fünf-Punkte-Plan der Linkspartei gegen Antisemitismus hast du als einen guten Plan bezeichnet und betont, dass es auf praktische Politik und nicht nur auf Definitionsdebatten ankomme. [Quelle 4]
Ich akzeptiere, dass du vor einer Wahl weder ein Verhandlungsergebnis vorwegnehmen noch einen möglichen Koalitionspartner pauschal ausschließen willst. Genau darum geht es mir nicht.
Ich möchte wissen, welche inhaltlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Koalition mit dem grünen Anspruch vereinbar ist, der Kampf gegen Antisemitismus sei „nicht verhandelbar“. Denn „nicht verhandelbar“ muss aus meiner Sicht bedeuten, dass es überprüfbare Grenzen gibt: bei gemeinsamen Vereinbarungen, bei Sicherheitsstrukturen, bei politischen Konsequenzen und auch beim tatsächlichen Verhalten der beteiligten Partei.
Mir ist bewusst, dass du darüber nicht allein entscheidest. Deshalb frage ich nach deiner persönlichen Bewertung, nach den Bedingungen, für die du in den grünen Gremien eintreten würdest, und danach, ob du einer Koalition zustimmen könntest, solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
Mir ist ebenfalls bewusst, dass Landesverband, Bezirksverbände, Landesarbeitsgemeinschaften, Fraktion und einzelne Kandidierende unterschiedliche Strukturen sind. Ich verlange von dir keine Entscheidung über Personal anderer Parteien. Ich möchte aber wissen, ob deren Verhalten und der Umgang der Gesamtpartei damit für deine Beurteilung der Koalitionsfähigkeit eine Rolle spielen.
Falls du eine der im Folgenden genannten Tatsachengrundlagen für falsch oder unvollständig hältst, wäre ich dir dankbar, wenn du konkret benennst, welche Aussage du bestreitest und worauf du dich dabei stützt. Die politische Frage lässt sich dann zusätzlich hypothetisch beantworten: Falls der betreffende Sachverhalt zutrifft, welche Konsequenz folgt daraus?
1. Welche gemeinsame Haltung zum Islamismus ist notwendig?
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Angriff auf den Berliner CSD vom 25. Juli 2026 veröffentlichte die Linke Neukölln am 26. Juli eine Erklärung, in der sie rechte und antifeministische Kräfte nannte, den mutmaßlich islamistischen Hintergrund aber nicht ausdrücklich erwähnte. Am 27. Juli stellte der Bezirksverband klar, dass seine Formulierung auch den sogenannten Islamischen Staat und andere islamistisch-fundamentalistische Gruppen umfassen sollte. [Quelle 5]
Nachdem Stefan Evers diesen Umgang kritisiert hatte, bezeichnetest du am 27. Juli 2026 in einer Pressemitteilung der grünen Abgeordnetenhausfraktion seinen „billigen Angriffsmodus“ als „unwürdig“. Gleichzeitig hast du zu Geschlossenheit gegen Islamismus und jede Form des Extremismus aufgerufen. [Quelle 6]
Dazu meine Fragen:
Hältst du die ursprüngliche Erklärung der Linken Neukölln für unzureichend, weil sie den mutmaßlich islamistischen Hintergrund nicht ausdrücklich benannte?
Ist es mit dem grünen Anspruch vereinbar, Islamismus lediglich unter allgemeinen Begriffen wie „rechte“, „antifeministische“ oder „fundamentalistische“ Kräfte zu erfassen?
Falls nicht: Welche öffentliche Klarstellung oder politische Selbstverpflichtung erwartest du von der Berliner Linkspartei?
Muss in einem möglichen Koalitionsvertrag Islamismus ausdrücklich als eigenständige Bedrohung für Demokratie, jüdisches Leben, Frauen, queere Menschen und religiöse Minderheiten benannt werden?
Könntest du einer Koalition zustimmen, wenn die Linkspartei eine solche ausdrückliche Benennung ablehnt?
Welche Mindestformulierung wäre für dich unverzichtbar?
2. Welche Sicherheitsstrukturen müssen erhalten bleiben?
Am 26. Juli 2026 hast du bei WELT TV gesagt:
„Islamistischer Terror ist ein Angriff auf die Art und Weise, wie wir leben wollen.“ [Quelle 7]
Am 28. Juli hast du Berlin als „Hotspot für islamistische Gefährder und Radikalisierer“ bezeichnet und gefordert, die Berliner Sicherheitsstrukturen müssten in der Lage sein, gewaltbereite Personen rund um die Uhr zu überwachen. [Quelle 8]
Das Wahlprogramm der Berliner Linkspartei verlangt dagegen eine Überprüfung der Personalausstattung der Polizei im Vergleich mit anderen Stadtstaaten und unter Berücksichtigung der Hauptstadtaufgaben. Frei werdende Mittel sollen unter anderem in Krisendienste und Sozialarbeit fließen. Außerdem will die Partei den Berliner Verfassungsschutz als Nachrichtendienst auflösen und durch eine wissenschaftlich arbeitende, auf offene Quellen gestützte Institution ersetzen. [Quellen 9 und 10]
In der Sitzung des Innenausschusses vom 29. Juli wurde unter anderem gefragt, weshalb der Tatverdächtige vor dem CSD-Anschlag nicht in Präventivgewahrsam genommen oder mit einer elektronischen Fußfessel überwacht worden sei. Dabei handelte es sich um Fragen an die Sicherheitsbehörden, nicht um bereits geklärte gesetzgeberische Forderungen. [Quelle 11]
Dazu meine Fragen:
Ist für dich eine rechtsstaatlich kontrollierte nachrichtendienstliche Fähigkeit zur Beobachtung islamistischer und anderer verfassungsfeindlicher Bestrebungen unverzichtbar?
Ist die Abschaffung dieser nachrichtendienstlichen Funktion mit grüner Sicherheitspolitik vereinbar?
Falls nicht: Welche konkrete Änderung ihrer programmatischen Position müsste die Linkspartei vor oder in Koalitionsverhandlungen vornehmen?
Könntest du einer Koalition zustimmen, solange die Linkspartei an der Abschaffung dieser Funktion festhält?
Muss Berlin aus deiner Sicht die rechtlichen, personellen und technischen Kapazitäten vorhalten, um bekannte gewaltbereite Gefährder bei entsprechender Rechtsgrundlage und richterlicher Anordnung rund um die Uhr zu überwachen?
Welche konkreten Vereinbarungen müssten dazu in einem Koalitionsvertrag stehen?
3. Welche Abgrenzung zum VPNK erwartest du?
Am 9. August 2025 fand in Neukölln eine propalästinensische Veranstaltung statt, an deren Organisation neben der Linken Neukölln auch das „Vereinigte Palästinensische Nationalkomitee“ beteiligt war. Der Berliner Verfassungsschutz hatte bereits in seinem Bericht für 2024 dargestellt, dass sich Anhänger der Hamas und der PFLP unter diesem Dach organisierten und bei Veranstaltungen Hamas-Unterstützer aufgetreten seien. Die Linke Neukölln wies die Bewertung des Verfassungsschutzes zurück. [Quelle 12]
Im Verfassungsschutzbericht für 2025 wird das VPNK erneut als einer der prägenden Akteure der „verfassungsschutzrelevanten israelfeindlichen Szene“ bezeichnet. Nach Darstellung der Innenverwaltung verbreitete diese Szene Propaganda, sprach Israel das Existenzrecht ab und feierte den Terrorangriff der Hamas. [Quelle 13]
Der damalige Bundesvorsitzende Jan van Aken verurteilte die Veranstaltung am 18. August 2025 und kündigte Konsequenzen an. Welche öffentlich überprüfbaren Konsequenzen daraus tatsächlich folgten, konnte ich nicht feststellen. Dazu habe ich keine gesicherten Informationen. [Quelle 14]
Der Berliner Linken-Politiker Ferat Koçak Eralp erklärte in einem am 21. August 2026 veröffentlichten Gespräch, ihm seien keine direkten Kontakte zur Hamas bekannt und die Partei arbeite nicht mit islamistischen Organisationen zusammen. Zugleich räumte er ein, dass es Antisemitismus auch innerhalb des linken Milieus gebe. [Quelle 15]
Dazu meine Fragen:
Akzeptierst du die Bewertung des Berliner Verfassungsschutzes zum VPNK als Grundlage deiner politischen Beurteilung?
Falls nicht: Welche konkreten Erkenntnisse sprechen aus deiner Sicht gegen diese Bewertung?
Ist eine organisatorische Zusammenarbeit von Gliederungen der Linkspartei mit dem VPNK mit einer Koalition vereinbar, solange diese Einstufung besteht?
Falls nicht: Welche überprüfbare Abgrenzung erwartest du?
Muss diese Abgrenzung aus deiner Sicht für den Landesverband, die Bezirksverbände und die Landesarbeitsgemeinschaften gelten?
Welche öffentliche Reaktion der Berliner Linkspartei auf die Veranstaltung vom 9. August 2025 wäre notwendig, um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen?
Könntest du einer Koalition zustimmen, solange eine solche Klärung oder Abgrenzung ausbleibt?
4. Welche der offenen Fragen löst der Fünf-Punkte-Plan?
Am 8. Mai 2026 veröffentlichte die Berliner Linkspartei einen Fünf-Punkte-Plan unter dem Titel „Jüdisches Leben in Berlin stärken und schützen“. [Quelle 16]
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Gideon Joffe, bezeichnete das Papier am selben Tag als „feige“, „Feigenblatt“ und „unbrauchbar“. Einer seiner zentralen Kritikpunkte war, dass muslimischer beziehungsweise islamistisch geprägter Antisemitismus nicht ausdrücklich benannt werde. [Quelle 17]
Unser grünes Wahlprogramm benennt dagegen sowohl israelbezogenen Antisemitismus aus Teilen der politischen Linken als auch Antisemitismus aus dem islamistischen Milieu ausdrücklich. [Quelle 1]
Du hast den Fünf-Punkte-Plan bei Jung & Naiv als einen guten Plan bezeichnet. [Quelle 4]
Deshalb möchte ich wissen:
An welcher Stelle beantwortet der Plan die Frage nach Antisemitismus aus islamistischen Milieus?
An welcher Stelle behandelt er Antisemitismus in linken Zusammenhängen?
An welcher Stelle schafft er Klarheit über den Umgang mit dem VPNK?
An welcher Stelle bezieht er Position zu BDS und PACBI?
An welcher Stelle beschreibt er Konsequenzen für Kandidierende oder Funktionsträger, die antisemitische oder das Existenzrecht Israels delegitimierende Aussagen treffen?
Falls der Plan diese Fragen nicht beantwortet: Welche Ergänzungen oder zusätzlichen Selbstverpflichtungen wären für dich notwendig?
Könntest du einer Koalition zustimmen, solange diese Fragen offenbleiben?
5. Welche Reaktion erwartest du im Fall Ahmed Abed?
Am 15. Oktober 2025 bezeichnete der Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed im Rathaus den amtierenden Bürgermeister der israelischen Partnerstadt Bat Yam, Tzvika Brot, als „Völkermörder“. Abed wurde daraufhin von der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Januar 2026 nominierte ihn die Linke Neukölln mit 82,1 Prozent zu ihrem Kandidaten für das Bezirksbürgermeisteramt. [Quellen 18 und 19]
Die Berliner Landesvorsitzende Kerstin Wolter verteidigte Abed im Januar 2026 und verwies unter anderem auf in Gaza getötete Angehörige sowie auf das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Die Berichterstattung über ihn bezeichnete sie als „unter alle Kanone“. [Quelle 19]
Dazu meine Fragen:
Verurteilst du die Bezeichnung des Bürgermeisters der israelischen Partnerstadt als „Völkermörder“?
Ist eine solche Aussage mit dem grünen Verständnis des Schutzes jüdischen Lebens und der deutsch-israelischen Beziehungen vereinbar?
Erwartest du eine Rücknahme der Aussage oder eine Entschuldigung?
Welche Reaktion der Berliner Linkspartei wäre notwendig, damit dieser Vorgang einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht entgegensteht?
Ich frage ausdrücklich nicht danach, ob die Grünen der Linkspartei ihre Personalentscheidungen vorschreiben sollen. Ich frage danach, ob und wie eine Partei mit solchen Aussagen umgehen muss, um aus deiner Sicht regierungs- und koalitionsfähig zu sein.
Könntest du einer Koalition zustimmen, solange es weder eine Rücknahme noch eine Entschuldigung oder eine eindeutige Distanzierung der Landespartei gibt?
Falls ja: Wo verläuft für dich bei Aussagen von Kandidierenden oder Funktionsträgern die rote Linie?
6. Muss der widersprüchlich berichtete Vorgang um Samira Tanana geklärt werden?
Über das Verhalten der Linken-Landesvorsitzenden Samira Tanana bei der Veranstaltung mit Tzvika Brot gibt es widersprüchliche Berichte.
Der Tagesspiegel schrieb, Beobachtern zufolge habe sie die Veranstaltung gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Linkspartei nach dem Ausschluss Ahmed Abeds verlassen, noch bevor Tzvika Brot auf das Podium kam. [Quelle 18]
Die B.Z. berichtete dagegen, Tanana habe den Saal demonstrativ während Brots Rede verlassen. [Quelle 20]
Jacobin schrieb später, sie habe an der Veranstaltung aus Protest gar nicht teilgenommen. [Quelle 21]
Welche dieser Darstellungen zutrifft, weiß ich nicht. Dazu habe ich keine gesicherten Informationen.
Deshalb frage ich:
Sollte dieser widersprüchlich geschilderte Vorgang aus deiner Sicht geklärt werden, bevor die Grünen öffentlich die Möglichkeit einer gemeinsamen Regierung vertreten?
Falls nicht: Warum ist die Klärung für deine Beurteilung der Koalitionsfähigkeit unerheblich?
Erwartest du von der Berliner Linkspartei, den Widerspruch nachvollziehbar aufzulösen?
Falls sich herausstellen sollte, dass die Landesvorsitzende den Auftritt des Bürgermeisters der israelischen Partnerstadt bewusst boykottierte oder seine Rede demonstrativ verließ: Wäre das mit einer vertrauensvollen Koalition vereinbar?
Falls nicht: Welche Reaktion würdest du erwarten?
7. Welche Konsequenzen müssen aus dem Abstimmungsverhalten zum Bajszel folgen?
Am 15. Oktober 2025 brachten SPD, Grüne und CDU in der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln eine Solidaritätserklärung für die von antisemitischen Drohungen betroffene Kulturkneipe Bajszel ein.
Die Linksfraktion beantragte eine Änderung, die politische Gewalt und Drohungen allgemein verurteilte, den konkreten antisemitischen und israelfeindlichen Hintergrund aber nicht entsprechend benannte und weitere Konflikte ergänzte. Nachdem die übrigen Fraktionen diesen Änderungsantrag abgelehnt hatten, stimmte die Linksfraktion gegen die ursprüngliche Solidaritätserklärung. Ein Vertreter der Fraktion erklärte, man habe sich nicht „einseitig positionieren“ wollen. [Quelle 22]
Der Landesvorstand der Berliner Linkspartei verurteilte das Abstimmungsverhalten am 22. Oktober. Sebastian Tielebein erklärte: „Das war einfach ein Fehler, das war einfach falsch.“ [Quelle 23]
Dazu meine Fragen:
Reicht dir diese nachträgliche Erklärung des Landesvorstands aus?
Falls nicht: Welche weiteren Konsequenzen oder verbindlichen Vereinbarungen erwartest du?
Muss sich ein möglicher Koalitionspartner dazu verpflichten, antisemitische und israelfeindliche Bedrohungen konkret zu benennen, ohne sie durch die gleichzeitige Aufzählung anderer Konflikte zu relativieren?
Wie müsste eine Koalition reagieren, wenn sich ein vergleichbarer Vorgang während einer gemeinsamen Regierungszeit wiederholt?
Könntest du einer Koalition zustimmen, ohne dass es dazu eine verbindliche gemeinsame Grundlage gibt?
8. Welche Position zu BDS und PACBI ist erforderlich?
Auf dem Landesparteitag der Berliner Linkspartei am 15. November 2025 lagen zwei Anträge der Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität vor, die auf der Website der Landespartei als offizielle Landesarbeitsgemeinschaft geführt wird. [Quelle 24]
Der Antrag A19 trug den Titel „BDS und PACBI entkriminalisieren – zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Apartheid und Besatzung stärken“. Der veröffentlichte Antragstext sah unter anderem vor, dass Gliederungen der Partei entsprechende Aktivitäten unterstützen oder initiieren könnten.
Der Antrag A20 trug den Titel „Stoppt den Genozid in Gaza“ und forderte unter anderem Sanktionen, ein Waffenembargo und die Beendigung militärischer und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit mit Israel. Ein Mitglied des Koordinierungskreises der Landesarbeitsgemeinschaft erläuterte die Positionen vor dem Parteitag in einem Interview. [Quelle 25]
Beide Anträge wurden nach Redebeiträgen zurückgezogen und nicht beschlossen. Ein davon unabhängiger Änderungsantrag der Linksjugend, den Begriff „Genozid“ in einen anderen Antrag aufzunehmen, scheiterte mit 62 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen. [Quelle 26]
Dazu meine Fragen:
Ist die Unterstützung oder Organisation von BDS- oder PACBI-Aktivitäten durch anerkannte Parteistrukturen für dich mit einer Koalition vereinbar?
Falls nicht: Welche verbindliche Positionierung erwartest du von der Berliner Linkspartei?
Muss diese Position auch für Bezirksverbände und Landesarbeitsgemeinschaften gelten?
Ist die Forderung nach einem vollständigen Ende der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Israel mit grüner Politik vereinbar?
Müsste ein Koalitionsvertrag ausdrücklich festhalten, dass das Land Berlin weder BDS- oder PACBI-Aktivitäten unterstützt noch mit Organisationen zusammenarbeitet, die Israel das Existenzrecht absprechen?
Reicht dir die Rücknahme der Anträge aus, oder erwartest du von der Parteiführung auch eine inhaltliche Positionierung?
Könntest du einer Koalition zustimmen, solange eine solche Positionierung fehlt?
9. Welche Teile der Linkspartei sind für deine Bewertung relevant?
Im taz-Interview hast du darauf verwiesen, dass entscheidend sei, wer nach der Wahl im Parlament sitze und was im Koalitionsvertrag stehe. [Quelle 3]
Deshalb möchte ich genauer verstehen:
Sind für deine Beurteilung ausschließlich die Mitglieder der künftigen Abgeordnetenhausfraktion, ihr Abstimmungsverhalten und der ausgehandelte Koalitionsvertrag relevant?
Oder kann auch das fortgesetzte Verhalten von Bezirksverbänden, Landesarbeitsgemeinschaften, Kandidierenden und Funktionsträgern das notwendige Vertrauen in eine Koalition beeinträchtigen?
Falls diese Strukturen relevant sind: Nach welchen Kriterien beurteilst du, ob die Reaktion der Landespartei auf problematische Vorgänge ausreichend ist?
Falls sie nicht relevant sind: Warum sollen die grünen Grundsätze nur gegenüber einer Fraktion gelten, nicht aber gegenüber der Partei, die diese Fraktion politisch trägt?
Meine Bitte um sieben konkrete Antworten
Ich erwarte nicht, dass du mir in jeder Bewertung zustimmst. Ich verlange auch nicht, dass du die Linkspartei bereits vor der Wahl pauschal als Koalitionspartner ausschließt.
Ich bitte dich aber, den Begriff „nicht verhandelbar“ mit überprüfbarem Inhalt zu füllen.
Für jeden der folgenden sieben Punkte würde mir eine klare Antwort auf drei Fragen helfen:
- 1. Ist die betreffende Position oder Praxis mit einer Koalition vereinbar oder nicht?
- 2. Falls nicht: Welche konkrete Änderung, Klarstellung oder Selbstverpflichtung erwartest du?
- 3. Könntest du einer Koalition zustimmen, solange diese Änderung nicht erfolgt ist?
Die sieben Punkte sind:
- 1. die ausdrückliche Benennung des Islamismus als eigenständige Bedrohung,
- 2. der Erhalt einer rechtsstaatlich kontrollierten nachrichtendienstlichen Fähigkeit zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen,
- 3. die organisatorische Zusammenarbeit mit dem VPNK,
- 4. der Umgang mit Ahmed Abeds Bezeichnung eines israelischen Bürgermeisters als „Völkermörder“,
- 5. die konkrete und nicht relativierende Benennung antisemitischer und israelfeindlicher Bedrohungen,
- 6. die Unterstützung oder Organisation von BDS- und PACBI-Aktivitäten,
- 7. die Bedeutung des Verhaltens von Bezirksverbänden, Landesarbeitsgemeinschaften, Kandidierenden und Funktionsträgern für die Koalitionsfähigkeit der Gesamtpartei.
Eine allgemeine Erklärung gegen Antisemitismus und Islamismus oder der Hinweis auf spätere Koalitionsverhandlungen beantwortet diese Fragen aus meiner Sicht nicht. Ich frage gerade danach, welche inhaltlichen Voraussetzungen für solche Verhandlungen und für deine spätere Zustimmung gelten.
Falls keiner der genannten Vorgänge, keine Wiederholung und auch keine ausbleibende Reaktion der Landespartei dazu führen würde, dass du einer Koalition nicht zustimmen kannst, bliebe für mich unklar, was „nicht verhandelbar“ praktisch bedeutet.
Denn am Ende braucht es aus meiner Sicht mehr als die richtigen Worte in einem Koalitionsvertrag. Es braucht auch ein Verhalten, das diesen Worten entspricht.
Ich möchte die Grünen wählen können, ohne Sorge haben zu müssen, dass zentrale grüne Verpflichtungen im Umgang mit Antisemitismus, Islamismus, jüdischem Leben und der Sicherheit Berlins später anderen politischen Zielen untergeordnet werden.
Ich weiß, dass Wahlkampfzeiten arbeitsintensiv sind und dass die Beantwortung eines so ausführlichen Schreibens Zeit kostet. Ich hoffe trotzdem auf dein Verständnis dafür, dass diese Fragen für meine Wahlentscheidung und mein Vertrauen in eine mögliche gemeinsame Regierung von großer Bedeutung sind.
Ich würde mich deshalb über eine öffentliche Antwort so bald wie möglich sehr freuen. Falls eine ausführliche Antwort etwas Zeit benötigt, wäre ich dir dankbar, wenn du vorab kurz mitteilst, bis wann ich ungefähr damit rechnen kann. Dann weiß ich, dass meine Fragen angekommen sind, und muss nicht wiederholt nachfragen.
Vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst, dich mit meinen Fragen auseinanderzusetzen.
Grüne Grüße
Matthias